Der Sommer ist auch in Deutschland angekommen und mit ihm direkt die erste Hitzewelle. Da klingt ein Tag am See oder zumindest Homeoffice wesentlich verlockender als im heißen Büro zu sitzen. Doch was genau sind die Rahmenbedingungen und Gesetze diesbezüglich? Gibt es hitzefrei auch am Arbeitsplatz?
Ab 30 Grad sollte der Arbeitgeber handeln
Derzeit befindet sich Hoch Ulla über Deutschland und mit ihm klettert die Temperatur ungewöhnlich weit nach oben. In einigen Großstädten zeigte das Thermometer bereits Rekordwerte von über 40 Grad Celsius an – ungewöhnlich heiß für Juni. Dies dürfte laut der Prognosen von Klimaforschern allerdings in den nächsten Jahren bald zur Norm werden. Bei solchen Außentemperaturen kann es auch schnell im Büro unerträglich heiß werden.
Die gesetzliche Grenze für „normale“ Arbeitsbedingungen liegt bei 26 Grad. Ab 30 Grad ist der Arbeitgeber angehalten, Maßnahmen zu ergreifen, die Arbeit erträglich machen. Dazu gehört etwa Sonnenschutz durch Jalousien, das Lüften der Fenster am Morgen oder das Bereitstellen von Getränken. Bei diesen Regelungen handelt es sich jedoch um Weisungen und nicht um tatsächliche Gesetze. Es herrscht deshalb keine Verpflichtung für Arbeitgeber beispielsweise kostenlos Getränke zur Verfügung zu stellen. Die absolute Grenze für Raumtemperaturen liegt bei 35 Grad. Sollten keine ausreichenden außerordentlichen Maßnahmen getroffen werden, gilt ein Arbeitsraum dann als ungeeignet.
Keine Siesta für Deutschland
Die Anwendung anderer Weisungen hängt vor allem von der Branche ab. So ist eine weitere „Beispielhafte Maßnahme“ etwa die „Lockerung der Bekleidungsregeln“. Dies ist in vielen Unternehmen allerdings ein sehr umstrittenes Thema. In manchen – etwa im Finanzsektor – ist das Öffnen des obersten Hemdknopfes bei männlichen Mitarbeitern bereits ein Zugeständnis, während es in vielen Startups oder im IT-Bereich unabhängig von den Temperaturen wenig Vorgaben Seitens des Arbeitgebers gibt. Grundsätzlich gilt, wenn kein Kundenkontakt stattfindet, kann durchaus erfolgreich für Lockerungen des Dresscodes argumentiert werden, aber dies ist immer vom Einzelfall abhängig.
Eine weitere Möglichkeit der Hitze beizukommen ist die Verschiebung der Arbeitszeiten. In Südeuropa ist die Siesta bereits seit vielen Jahrzehnten Teil der Geschäftswelt. Dabei wird die Arbeitszeit auf zwei Etappen aufgeteilt – erst am Morgen von 7 bis 10 Uhr und dann in den Abendstunden von 17 bis 20 Uhr. Dieses Modell wird in Deutschland allerdings vielerorts abgelehnt, da es die Vereinbarkeit von Familie und Job erschwere, so der Bayerische Gewerkschaftsbund. Statt einer „Zwangspause“ wie der Siesta sind hingegen flexible Arbeitszeiten ein Trend in Deutschland.