Vor wenigen Tagen hat ein neues Jahrzehnt begonnen. Doch nicht nur auf dem Kalender fand eine gravierende Veränderung statt – auch zu diesem Jahreswechsel gibt es zahlreiche Neuerungen bezüglich Gesetze und Steuern. Hier sind die wichtigsten Verbraucher-Änderungen 2020:
Mobilität
Im vergangenen Jahr war es das Thema: Umweltschutz. Die Bewegung Fridays for Future nahm im Laufe von 2019 immer mehr Fahrt auf und zum Jahreswechsel scheint nun endlich ein Teil der Forderungen umgesetzt zu werden. Dies betrifft die Steuern auf Bahn- und Flugtickets. Erstere sollen deutlich günstiger werden: Statt einer Mehrwertsteuer von 19 Prozent werden beim Kauf eines Zugtickets nur mehr 7 Prozent aufgeschlagen. Die Steuerabgaben von Flugtickets nehmen im Gegenzug zu. Ab April 2020 kostet ein Ticket im Schnitt zwischen 5 und 18 Euro mehr.
Auch die Pauschalbesteuerung von Jobtickets wird angepasst. So können Arbeitgeber einen Teil des Gehalts in das Jobticket umwandeln und dabei die Steuer von pauschal 25 Prozent übernehmen. Diese Bezüge sind sozialversicherungsfrei.
E-Fahrzeuge
Es gibt jedoch noch weitere Verbraucher-Änderungen 2020, die im weitersten Sinne dem Umweltschutz dienen sollen: So gibt es Sonderabschreibungen von stolzen 50 Prozent für Elektronutzfahrzeuge und E-Lastenfahrräder, die zwischen 2019 und 2031 angeschafft werden. Auch Elektrodienstfahrzeuge werden steuerlich begünstigt, sofern ihr Bruttolistenpreis nicht mehr als 40.000 Euro beträgt.
Erhöhung steuerlicher Freibeträge
Eine Reihe von steuerlichen Freibeträgen wird ebenfalls zum Wechsel ins neue Jahrzehnt erhöht. So liegt die Erwerbsgrenze für Kleinunternehmer ab dem Steuerjahr 2019 nicht mehr bei 17.500 Euro, sondern bei 22.000 Jahresumsatz. Auch der Grundfreibetrag erhöht sich: Ab jetzt sind 9.408 Euro steuerfrei – 240 Euro mehr als zuvor. Für Ehepartner oder Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften ist der Freibetrag doppelt so hoch: 18.816 Euro. Auch die anderen Einkommensteuergrenzen werden erhöht, um die kalte Progression auszugleichen. Der Familienleistungsausgleich wird darüber hinaus auch erhöht. 2020 gilt ein Freibetrag von 5.172 Euro pro Kind – 192 Euro mehr.