China erreichte trotz Coronakrise im vergangenen Jahr ein positives Wirtschaftswachstum. Dies liegt unter anderem an seinem neuen wirtschaftlichen Kurs.
Wirtschaft
Dank konsequenter und vor allem strenger Eindämmungsmaßnahmen gelang es Peking schnell im Frühjahr 2020, der Epidemie im eigenen Land den Garaus zu machen. Tatsächlich schaffte China als einzige große Volkswirtschaft im vergangenen Jahr eine positive Konjunkturbilanz. Zwar machte der Stillstand der ersten Monate der chinesischen Wirtschaft zu schaffen, aber dank schneller Erholung gelang es am Ende dennoch, die Wirtschaftsleistung um rund 1,2 Prozent zu erhöhen. Darüber hinaus prognostiziert man für das laufende Jahr sogar ein Wachstum von 9,2 Prozent.
Die Volksrepublik tritt nun stärker aus der Krise hervor, wobei die schnelle Erholung nicht zuletzt ihrer neuen Wirtschaftspolitik zu verdanken ist. So versuchte sich China bereits in den Jahren vor der Pandemie unabhängiger vom Weltmarkt zu machen und mehr auf den eigenen Binnenmarkt und -produktion zu setzen. Dabei ist der Staat mit seinen Fünfjahresplänen nach wie vor der wichtigste Impulsgeber. Nichtsdestotrotz wird China ein wichtiger Handelspartner für die EU und besonders auch für Deutschland bleiben. Gerade in diesen Zeiten ist ein verlässlicher und günstiger Anbieter für Telefonkonferenzen von besonderer Bedeutung. Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie eine Telefonkonferenz zwischen Deutschland und der Volksrepublik China einrichten.
Steuern
Die allgemeine Umsatzsteuer der Volksrepublik China beträgt 13 Prozent – diese gilt auch für Einfuhren. Dagegen besteuert der Fiskus Dienstleistungen mit 6 bis 10 Prozent. Die Unternehmensteuer beläuft sich auf 25 Prozent. Firmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 1 Mio. Yuan (ca. 127.000 Euro; Stand: Mai 2021) zahlen nur 20 Prozent Steuern.
Zwischen Deutschland und China besteht seit 2014 ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Das Einkommensteuersystem Chinas ist progressiv und gliedert sich in sieben Steuerklassen: Die niedrigste beginnt bei nur 3 Prozent; der Spitzensteuersatz von 45 Prozent wird ab einem Jahreseinkommen von über 960.000 Yuan (ca. 122.000 Euro) fällig.
Quelle: PWC
Handelsabkommen und Zollbestimmungen
Am 30. Dezember 2020 einigten sich Vertreter der EU und der Volksrepublik China nach sieben Jahren Verhandlungsdauer auf ein gemeinsames Investitionsabkommen. Dies soll es Unternehmen beiderseits erleichtern, in Märkte zu investieren und Subventionen und Transfers transparenter machen. Im selben Monat trat in China allerdings ebenfalls das neue Exportkontrollgesetz in Kraft, welches die Einfuhrbedingungen für europäische Waren nach China wesentlich verkompliziert. Nach wie vor gelten internationale Zollbestimmungen, weil zwischen beiden Parteien kein Freihandelsabkommen besteht.