Vorsicht vor Kostenfallen nach dem Wegfall der Roaming-Gebühren

Ab heute ist es endlich soweit: Nutzer können innerhalb der Europäischen Union ohne zusätzliche Kosten Telefonieren, SMS-Versenden und im Internet surfen. Es gibt jedoch auch einiges zu beachten.

Obergrenzen bei Highspeed-Flatrates ohne Drosselung

Nach dem Grundsatz „Roam like at home“ kann jeder Verbraucher ab jetzt innerhalb der EU die Optionen seines Handyvertrages ohne zusätzliche Kosten weiternutzen. Bei Prepaid-Tarifen kosten Minuten, SMS und MB genauso viel wie im Inland. Die Netzbetreiber stellen sich gegenseitig die Netznutzung ihrer Kunden in Rechnung. Kunden mit Handyverträgen mit einer „echten“ Internetflatrate – also ohne Drosselung nach Erreichen eines bestimmten Datenvolumens – kann es im Ausland jedoch trotzdem passieren, dass sie diese nicht mehr nutzen können. Die Obergrenzen werden hierbei von den Anbietern individuell festgelegt.

Fair-Use-Policy

Trotz der Abschaffung der Roaming-Gebühren gibt es keinen EU-übergreifenden Markt für Handytarife. Das bedeutet, dass sich Verbraucher weiterhin an die Anbieter in ihrem Land halten müssen. Es ist nicht erlaubt, einen günstigeren Tarif eines ausländischen Anbieters zu wählen, um dann dank fehlender Roaming-Gebühren diesen normal im Inland zu nutzen.

Es gilt die Fair-Use-Policy. Wer monatelang den Tarif eines Anbieters im Ausland nutzt, wird verwarnt. Des Weiteren wird eine plausible Erklärung für den langen Auslandsaufenthalt verlangt. Wer seinem Anbieter die Auslandsnutzung nicht begründen kann, muss mit Aufschlägen rechnen.

Handyverträge ohne Roaming-Option

Es gibt bei einigen Anbietern inzwischen auch Tarife, die keine Roaming-Option beinhalten. Mit solch einer Sim-Karte können Nutzer nur auf nationale Netze zugreifen. Im Ausland funktioniert sie nicht. Häufig locken solche Tarife mit günstigen Preisen – es gilt immer auf das Kleingedruckte zu achten. Sonst kann es passieren, dass man an einer Telefonkonferenz im Urlaub teilnehmen möchte und plötzlich gar kein Netz hat.

Die neue Regelung gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie in Liechtenstein, Norwegen und Island.

Quelle: Verbraucherzentrale