Am Dienstag fand die vorletzt endgültige Abstimmung im EU-Parlament über die Einführung der neuen Artikel 11 und Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform statt. Bei der Artikel-13-Abstimmung entschied sich die Mehrheit der Abgeordneten für die Reform.
Europaweite Proteste
Die finalen Artikel-13-Abstimmung verlief relativ knapp: 348 Parlamentarier stimmten für die Gesetzesänderung, 274 dagegen und 36 enthielten sich. Zuvor stimmten die Abgeordneten über Änderungen am Gesetzestext ab, wobei sich eine knappe Mehrheit dagegen aussprach. Der umstrittene Artikel 13 – der nun als Artikel 17 im Gesetz steht – sorgte europaweit für Furore. Allein in Deutschland gingen über 100.000 Menschen auf die Straße. Die Sorgen der Demonstranten: Zensur, Einschränkung der Meinungsfreiheit und ein massiver Eingriff in die Internetkultur.
Artikel 13 ist insbesondere für große Plattformen wie YouTube problematisch, die ihre Kreativschaffenden durch Uploadfilter bedroht sehen. Diese müssen in Zukunft entgeltlich Lizenzen einholen, bevor sie Inhalte hochladen, in denen Inhalte mit etwaigen Urheberrechtsansprüchen vorkommen. Bei der Einholung müssen Uploader branchenübliche Standards einhalten, da es wahrscheinlich nicht immer möglich sein wird, Urheber zu kontaktieren. Als Betreiber wiederum wird man um Filter, die Urheberrechtsverletzungen erkennen können, nicht herumkommen.
Letzte Hürde
Die absolut letzte Artikel-13-Abstimmung findet allerdings erst noch statt: Anfang April wird der Europarat über die Durchführung der Reform entscheiden. Zwar gelten Abstimmungen des Europarats über Gesetze, die vom EU-Parlament bereits verabschiedet wurden, als reine Formsache, aber im Falle der EU-Urheberrechtsreform scheint die Lage noch ungewiss. Angesichts des öffentlichen Drucks könnten sich einige Mitglieder des Europarats – etwa die deutsche Bundesjustizministerin Katarina Barley – gegen die Einführung der neuen Gesetze stellen.
Sollte auch der Europarat die EU-Urheberrechtsreform durchwinken und Artikel 11 und 13 (im neuen Gesetzestext 15 und 17) europäisches Recht werden, sehen viele schwarz. Wie genau die Lage sein wird, ist noch nicht abzusehen. Gerade beim Artikel 11, der das so genannte Leistungsschutzrecht beinhaltet, ist die praktische Auslegung noch von Gerichten zu bestimmen. Das Leistungsschutzrecht sieht grundsätzlich vor, dass Provider wie Google Verleger und Journalisten auch für das Anzeigen kurzer Sätze bezahlen müssen – die Nutzung einzelner weniger Worte oder kurzer Satzteile ist hingegen straffrei. Das Problem: Bislang ist unbekannt wo hier die Grenze gezogen werden soll.