Seit heute ist das COVID-Zertifikat offiziell als digitaler Impfpass in Europa nutzbar. Doch wie bekommt man das Zertifikat und wo kann er bislang eingesetzt werden?
Wie bekommt man das COVID-Zertifikat?
Das COVID-Zertifikat ist die europäische Version des bereits seit einigen Wochen in Deutschland erhältlichen CovPass. So erfasst der europäische Pass ebenfalls den Status der Impfung, der Genesung oder des letzten Tests des Inhabers. Die überstandene Covid-Erkrankung darf dabei nicht weniger als 180 Tage zurücklegen. Wie lang ein negativer Test (PCR oder RAT) gültig ist, ist derzeit nicht bekannt. Die Überprüfung des Status findet – genau wie bei CovPass – über einen QR-Code statt. Das Zertifikat kann in ausgedruckter oder in digitaler Form mit sich geführt werden und ersetzt den Impfpass bzw. eine Bescheinigung über die Genesung oder den Teststatus. Die Laufzeit des COVID-Zertifikats ist zunächst auf die nächsten 12 Monate festgelegt, welche ab heute gelten. Für die nächsten sechs Wochen ist eine Übergangsfrist geplant, da noch nicht alle EU-Mitgliedsstaaten die Zertifikate annehmen können.
In Deutschland ist das COVID-Zertifikat bereits mit dem CovPass abgedeckt. Wer sich bereits die App bzw. ihren oder seinen QR-Code geholt hat, kann diesen nun auch im europäischen Ausland nutzen. Dabei werden keine zusätzlichen Daten gespeichert: Wie auch bei der deutschen Lösung benötigt man Name, Geburtsdatum, Impfdatum, Name der Vakzine und Chargennummer. Diese Daten speichert die App allerdings lediglich lokal auf dem Smartphone ab.
Probleme
Das COVID-Zertifikat gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen. Noch sind nicht alle Teilnehmerländer in der Lage, die Zertifikate zu überprüfen. So ist der europäische Impfpass in Schweden, Irland, Niederlande, Malta, Zypern, Rumänien, Ungarn und der Schweiz noch nicht einsetzbar. Dies soll sich aber bald ändern. Ein weiteres Problem besteht für Genesene. Diese benötigen, um als „sicher“ zu gelten zwei Zertifikate: eines über die Genesung und eines über die Impfung, welche sechs Monate nach der überstandenen Krankheit fällig ist. Das Genesungszertifikat kann derzeit allerdings noch nicht in die App eingelesen werden.
Darüber hinaus erkennt das COVID-Zertifikat nicht alle Vakzine an, die in EU-Mitgliedsstaaten ausgegeben haben. So sollen nur in der EU zugelassene Impfstoffe akzeptiert werden. Dies wird zu Problemen für Reisende aus Ungarn, San Marino oder der Slowakei führen, wo Einwohnerinnen und Einwohner Sputnik V bekommen haben. Derzeit gelten diese als nicht geimpft, wenn sie beispielsweise nach Deutschland einreisen.