Am Donnerstag (24. März 2022) einigten sich das Europaparlament und Repräsentanten der EU-Staaten auf ein neues Gesetz – den Digital Markets Act (kurz: DMA). Dieses soll die Wettbewerbsfähigkeit im Internet erhöhen bzw. die Marktmacht von Global Playern wie Google oder Meta limitieren. Hier erfahren Sie, was sich zukünftig ändern soll.
Gatekeeper einschränken
Das Hauptziel des DMA ist es, den Markt der digitalen Dienstleistungen (Online-Werbung, Vermittlungsdienste, Soziale Netzwerke, Suchmaschinen, Video-Sharing-Plattformen, Messenger, Webbrowser, virtuelle Assistenten und Betriebssysteme) für KMUs gerechter zu machen. Bislang dominierten die so genannten Gatekeeper den Markt. Dazu zählen die US-amerikanischen Tech-Riesen Google, Amazon, Meta, Apple und Microsoft aber auch europäische Unternehmen wie Zalando. Die Voraussetzung um im DMA als Gatekeeper zu gelten: mindestens 7,5 Mrd. Euro Jahresumsatz und 75 Mrd. Euro Marktkapitalisierung.
Um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, führt der DMA weitreichende Verpflichtungen für Gatekeeper ein, welche Abhängigkeiten verringern und Auswahlmöglichkeiten für Verbraucher fördern soll. Dies umfasst etwa ein Verbot der Kombination von Nutzerdaten aus verschiedenen Diensten – z. B. Facebook und Instagram durch Meta – ohne ausdrückliche Erlaubnis der Nutzer. Auch soll man verschlüsselte Nachrichten und Daten zukünftig besser unter den einzelnen Messengern übertragen können. Um Abhängigkeit zu reduzieren, sollen Gatekeeper zudem angewiesen werden, anderen Anbietern faire Zugangsmöglichkeiten zu schaffen, sodass nicht nur ihre eigenen Anwendungen bevorzugt angeboten werden (etwa in App-Stores).
Wie wird der DMA durchgesetzt?
Das Gesetz über digitale Märkte tritt erst Anfang 2023 in Kraft. Danach folgt eine Übergangszeit, in der sich die betroffenen Unternehmen und Konzerne auf die neuen Regeln umstellen können. Die Überwachung der Einhaltung des DMAs nimmt die Europäische Kommission und zugehörige Ausschüsse vor.
Wenn Unternehmen bei Missachtungen erwischt werden, drohen hohe Strafen: Verstöße werden mit Geldbußen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes geahndet. Bei Wiederholungsfällen drohen sogar Geldstrafen von bis zu 20 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes. Bei systematischen Verstößen (mindestens drei Mal in acht Jahren) kann es zu Marktuntersuchungen durch die Europäische Kommission und in Folge zu Abhilfemaßnahmen für das betroffene Unternehmen kommen, d.h. gewissermaßen erzwungene Veränderungen in ihren Geschäftspraktiken.