Gestern fand im EU-Parlament die Abstimmung zur EU-Urheberrechtsreform statt. Diese wurde abgelehnt, da einige Abgeordnete noch unzufrieden mit dem derzeitigen Gesetzesentwurf sind. Doch was genau steckt hinter der EU-Urheberrechtsreform?
Leistungsschutzrecht
Der gestern abgelehnte Entwurf einer EU-Urheberrechtsreform enthielt ein sogenanntes Leistungsschutzrecht. Dies existiert in Deutschland bereits seit 2013 – wenn auch mit Einschränkungen. Das Leistungsschutzrecht sieht vor, dass verlegerischen Leistungen – wie beispielsweise Artikel auf Online-Nachrichtenseiten – vor Zugriff von Suchmaschinenanbieter geschützt werden. Diese dürfen lediglich einzelne Wörter oder Textausschnitte in ihren Suchmaschinenergebnissen angeben ohne dem verantwortlichen Verlag eine Vergütung zahlen zu müssen. Dieses eingeschränkte Leistungsschutzrecht ist bis heute umstritten: die Verlagslobby macht sich nach wie vor stark für das Gesetz und betont seine essentielle Bedeutung für ein Fortbestehen der Presselandschaft in der Bundesrepublik, während Netzaktivisten vor allem das Gemeinwohl und das freie Internet bedroht sehen.
Das Leistungsschutzrecht in der EU-Urheberrechtsreform kennt keine Einschränkung – Suchmaschinen wie Google oder Bing müssten zukünftig theoretisch für jede Nachrichtenüberschrift oder jeden Textschnipsel, welcher in ihren Suchergebnissen erscheint, Geld an die verantwortlichen Nachrichtenseiten zahlen. Von solch einem Leistungsschutzrecht würden Anbieter wie Google vermutlich eher unberührt bleiben, da Nachrichtenseiten auf ihre Werbung angewiesen sind. Kleine, unabhängige Formate würden hingegen Schwierigkeiten haben neben ihnen weiter zu bestehen. Dieser Teil der Gesetzesnovelle ist mit der gestrigen Abstimmung allerdings erstmal vom Tisch.
Upload-Filter
Ein weiterer umstrittener Teil der EU-Urheberrechtsreform ist der Upload-Filter. Ein solcher Filter soll beim Hochladen von Videos, Fotos oder Musik automatisch überprüfen, ob irgendwelche Urheberrechtsverletzungen vorliegen und das Hochladen direkt unterbinden. Für den Vorgang wären Portale wie Facebook oder YouTube selbst verantwortlich. Damit könnten Urheberrechtsverletzungen in der Theorie zwar konsequent verhindert werden, aber Kritiker befürchten eine Einschränkung der Meinungsfreiheit sowie die Gefahr von umfassender Zensur sowie Überwachung. Außerdem könnte es das Aus für Blogging-Plattformen wie Tumblr und Pinterest bedeuten.
Auch wenn das EU-Parlament sich gestern gegen die EU-Urheberrechtsreform entschied, ist das Thema noch nicht abgeschlossen. Bis Mitte September haben Abgeordnete Zeit, Änderungen am Gesetzesentwurf einzubringen. Dann wird noch einmal über die Reform abgestimmt.
Quelle: urheberrecht.de
Bild: EU