Export in die Niederlande – alles was Sie wissen müssen

Die Wirtschaft der Niederlande wuchs in den vergangenen Jahren konstant. Auch für 2018 ist die Prognose sehr positiv.

Bilaterale Zusammenhänge

Mit einem laut Statista (vorläufigem) Wachstum von 3,06 % war 2017 ein sehr starkes Jahr für die niederländische Wirtschaft. Zum Vergleich: trotz des Booms in der Bundesrepublik soll das Wachstum hierzulande nur 2,2 betragen haben. Auch für 2018 ist die Prognose für die Niederlande gut: Experten rechnen mit rund 2,5 %.

Diese Entwicklung hängt vermutlich mit dem Erfolg der deutschen Wirtschaft zusammen. Die bilateralen Handelsbeziehungen sind sehr eng. So wurden die Niederlande bei den Exporten in die Bundesrepublik 2016 lediglich von China übertroffen. Deshalb könnte eine noch höhere Nachfrage aus Deutschland im Jahr 2017 einen großen Teil zum Wachstum in den Niederlanden beigetragen haben. Leider liegen bis dato noch keine offiziellen Zahlen zum bilateralen Handelsvolumen im letzten Jahr vor.

Sollten Sie Handel mit niederländischen Unternehmen betreiben, werden Sie einen verlässlichen und günstigen Anbieter für Telefonkonferenzen benötigen. Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie eine Telefonkonferenz zwischen Deutschland und den Niederlanden einrichten.

Steuern

Die reguläre Umsatzsteuer beträgt 21 %. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz liegt bei 6 %.

Im Regelfall gilt beim Export in die Niederlande Reverse-Charge. Das heißt, die Steuerschuld geht auf den Empfänger der Waren über. Dazu ist immer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beider Parteien notwendig.

Die Unternehmenssteuer in den Niederlanden ist in zwei Stufen aufgeteilt. Unternehmen, die unter 200.000 Euro Profit im Jahr machen, zahlen auf ihre Einnahmen 20 % Steuern. Bei 200.000 Euro oder mehr beträgt der Steuersatz 25 %. (Quelle: Niederländische Regierung)

Die vier Einkommenssteuerstufen werden in den Niederlanden jedes Jahr neu berechnet. Der niedrigste Steuersatz von 8,9 % wird bei einem Einkommen von weniger als 20.142 Euro erhoben. Bis 33.994 Euro müssen 13,2 % gezahlt werden. 40,85 % werden bei einem Jahreseinkommen von 68.507 Euro fällig. Der Höchststeuersatz für alle, die darüberliegen, beträgt 51,95 %.

Zollbestimmungen

Aufgrund der Mitgliedschaft in der europäischen Währungsunion fallen grundsätzlich keine Zollgebühren beim Handel mit niederländischen Unternehmen an.