Export nach Australien– alles was Sie wissen müssen

Die Wirtschaft in Australien verliert derzeit an Tempo. Gerade der Einbruch auf dem heimischen Immobilienmarkt könnte die Konjunktur noch weiter zurückwerfen.

Wirtschaft

Ursprünglich lautete die Wachstumsprognose für das laufende Jahr 2,3 Prozent – dies wurde jedoch inzwischen auf 2 Prozent nach unten korrigiert. Gerade der extreme Rückgang der Immobilienpreise (z. B. Sydney -15 Prozent) seit 2017 könnte sich als große Gefahr herausstellen. Auch die hohe Verschuldung der Privathaushalten macht den Ökonomen Kopfzerbrechen. Dies will die Regierung unter Premierminister Morrison unter anderem mit Hilfe von Steuersenkungen bekämpfen. Doch auch die staatlichen Investitionen für die kommenden Jahre sollen erhöht werden. Gerade im Ausbau der Infrastruktur warten lukrative Großprojekte für ausländische Unternehmen.

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Steuern

Die Körperschaftsteuer beträgt grundsätzlich 30 Prozent. Für Kleinunternehmen (unter 50 Mio. AUD im Steuerjahr 19/20 – ca. 30,5 Mio. Euro; Stand: August 2019) liegt sie bei nur 27,5 Prozent und wird sukzessive in den nächsten beiden Jahren nochmals auf 26 bzw. 25 Prozent herabgesetzt. Australien hat unter den Industrieländern eine der niedrigsten Umsatzsteuern: die Goods and Services Tax (GST) beläuft sich auf gerade einmal 10 Prozent.

Seit November 2015 gibt es ein neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Australien.

Für das Steuerjahr 2019/2020 gelten folgende Einkommensteuersätze: 0 bis 18.200 AUD (ca. 11.000 Euro) sind frei. Darüber bis 37.000 AUD (ca. 22.600 Euro) beträgt die Einkommensteuer 19 Prozent. Zwischen 37.000 und 90.000 AUD (ca. 54.900 Euro) 32,5 Prozent. 37 Prozent werden zwischen 90.000 und 180.000 AUD (ca. 109.800 Euro) fällig. Alles was über letzterem liegt fällt in den Höchststeuersatz von 45 Prozent. Die Steuerlast möchte die australische Regierung allerdings zukünftig senken – insbesondere für die Mittelschicht, sodass bis zum Steuerjahr 2024/25 94 Prozent der Steuerzahler 30 Prozent oder weniger abgeben müssen.

Quelle: PWC 

Zollbestimmungen

Seit Oktober 2018 wird vorläufig ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und Australien angewendet. Dies soll die Zusammenarbeit in Bereichen wie Entwicklung, Politik, Bildung, Wissenschaft und auch Wirtschaft fördern. Die Verhandlungen für ein Handelsabkommen, welches zu tatsächlichem Abbau von Handelshemmnissen führen wird, begannen allerdings erst im Juni 2019. Daher wird es noch lange dauern, bis erste Ergebnisse in Kraft treten.

Derzeit wird bei Einfuhren die Verzollung anhand des Warenwerts exklusive Transport- und Versicherungskosten (FOB-Wert) – nicht wie international üblich gemäß dem CIF – durchgeführt. Damit verläuft die Verzollung zu Gunsten der Importeure.