Export nach Chile – alles was Sie wissen müssen

Bereits vor der Corona-Pandemie durchlebte Chile eine Zeit der politischen Unruhen. COVID-19 erhöht nun zusätzlich den Druck auf die Wirtschaft.

Wirtschaft

Als eines der wohlhabendsten Länder Südamerikas war  Chile wesentlich besser auf die derzeitige Krise vorbereitet als viele seiner Nachbarländer. Allerdings hat das Virus die Nation an der Westküste des Kontinents in einer schwierigen Zeit erwischt. Diskussionen über Verfassungsänderungen und steigende Preise führten zu heftigen Ausschreitungen. Bereits 2019 kam es zu massiven Konjunktureinbrüchen. Die zu erwartende geringe Nachfrage auf dem Binnenmarkt sowie beim Export von Bodenschätzen wird 2020 voraussichtlich zu einem Rückgang von rund 4,5 Prozent führen. Auf Chile kommen sicherlich einige schwere Monate zu, allerdings wird es sich dank Rücklagen und stabilen Strukturen mittel- bis langfristig gut erholen.

Auch in Zukunft bleibt Chile ein wichtiges Bezugsland von Bodenschätzen sowie ein exzellentes Sprungbrett für die Region. Sollten Sie ebenfalls nach Chile exportieren wollen, werden Sie einen verlässlichen und günstigen Anbieter für Telefonkonferenzen benötigen. Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie eine Telefonkonferenz zwischen Deutschland und Chile einrichten.

Steuern

Die Körperschaftsteuer beträgt 25 Prozent. Die reguläre Umsatzsteuer liegt bei 19 Prozent. Es gibt keinen ermäßigten Umsatzsteuersatz, allerdings sind manche Produktarten gänzlich von ihr befreit.

Zwischen Deutschland und Chile existiert derzeit noch kein Abkommen zur Doppelbesteuerung.

Chile verfügt über ein progressives Steuersystem mit sieben Klassen. Der Spitzensteuersatz beträgt 35,5 Prozent und wird ab einem Monatseinkommen von 5.802.360 Chilenischen Peso (ca. 6440 Euro; Stand: Mai 2020) fällig.

Quelle: Santander

Handelsabkommen und Zollbestimmungen

Chile war das erste Land in Südamerika, welches ein Handelsabkommen mit der EU abschloss. Derzeit verhandeln die beiden Parteien über eine Modernisierung des 2005 voll in Kraft getretenen Assoziierungsabkommens. Dabei geht es etwa um Bestimmungen über geistiges Eigentum, Investitionen aus dem Ausland oder Nachhaltigkeit. Der Zollabbau hingegen ist bereits mit dem alten Abkommen von 2005 weitgehend abgeschlossen. Die meisten Waren können zollfrei im- und exportiert werden, wobei es für manche Gütergruppen wie etwa landwirtschaftliche Erzeugnisse Kontingente gibt.