Export nach Kenia – alles was Sie wissen müssen

Kenia erwartet in den kommenden Jahren ein hohes Wirtschaftswachstum. Ob dies ausreichen wird, um die strukturellen Probleme des ostafrikanischen Staates zu bekämpfen, ist jedoch ungewiss.

Wirtschaft

Nach einem außerordentlich erfolgreichen Wirtschaftsjahr 2018 (BIP-Wachstum: 6,3 Prozent) kommt es im laufenden Jahr zu einem leichten Rückgang auf 5,4 Prozent. Für die nächsten beiden Jahre werden 5,6 und 5,8 Prozent prognostiziert. Trotz dieser positiven Aussicht steht das Land allerdings vor zwei ernsten Problemen: das niedrige Pro-Kopf-Einkommen und die Staatsverschuldung. Ersteres ist kein neues Phänomen. Bereits seit Jahrzehnten herrscht große Ungleichheit. Aufgrund des rasanten Bevölkerungswachstums scheint diese auch bei steigendem Bruttoinlandsprodukt fürs Erste gleich zu bleiben. Selbstverständlich wirkt sich dies auch letztendlich negativ auf die Kaufkraft der Verbraucherinnen und Verbraucher aus. Die Verschuldung dämpft wiederum zunehmend die Investitionsfreudigkeit des Staates, was beispielsweise zuletzt zu einem Rückgang in der Baubranche führte.

Trotz dieser Probleme ist der Außenhandel zwischen der Bundesrepublik und Kenia in den vergangenen Jahren stark gewachsen und das Land bleibt nach Südafrika und Nigeria das wichtigste Exportland in Subsahara-Afrika. Sollten Sie ebenfalls nach Kenia exportieren wollen, werden Sie einen verlässlichen und günstigen Anbieter für Telefonkonferenzen benötigen. Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie eine Telefonkonferenz zwischen Deutschland und Kenia einrichten.

Steuern

Die normale Körperschaftsteuer beträgt 30 Prozent. Zweigstellen ausländischer Firmen werden mit 37,5 Prozent besteuert. Die Umsatzsteuer beläuft sich auf 16 Prozent, wobei einige Produkte wie Grundnahrungsmittel oder Medizin nicht besteuert werden.

Zwischen Deutschland und Kenia existiert ein Abkommen zur Doppelbesteuerung und Steuerverkürzung.

Kenia verfügt über fünf Einkommensteuersätze. Auf ein jährliches Einkommen von 147.580 Kenia-Schilling (ca. 1309 Euro; Stand: November 2019) werden 10 Prozent erhoben. Der Spitzensteuersatz von 30 Prozent gilt ab einem Einkommen von 564.709 Kenia-Schilling (ca. 5009 Euro).

Zollbestimmungen

Kenia ist Mitglied der Zollunion East African Community (EAC), zu der auch Uganda, Tansania, Ruanda und Burundi gehören. Darüber hinaus gibt es zwischen der EU und Kenia separate Handelsregelungen, welche derzeit jedoch lediglich den Export kenianischer Waren in die Europäische Union begünstigen. Dies soll sich jedoch mit der baldigen Unterzeichnung eines neuen Vertrages zukünftig ändern. Bis dahin werden auf Exporte Abgaben fällig, welche sich aus dem Wertzoll (zwischen 10 und 60 Prozent) und der Umsatzsteuer, bzw. anderen Verbrauchersteuern zusammensetzen.