Das Arbeiten im Homeoffice kann für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Bereicherung darstellen. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung ergab, dass Heimarbeiter durchschnittlich mehr Wochenstunden arbeiten und zufriedener mit ihrer Arbeit, ihrem persönlichen Einkommen und ihrem Leben allgemein sind.
Um ein erfolgreiches Arbeitsverhältnis im Homeoffice zu erreichen, müssen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber einiges beachten.
1. Rechtslage
Es ist zunächst wichtig, die rechtlichen Bestimmungen festzulegen. Grundsätzlich haben Angestellte in Deutschland keinen Anspruch darauf, im Homeoffice zu arbeiten. Dies kann in jedem Fall neu verhandelt oder auch vom Arbeitgeber verweigert werden. Um Unklarheiten und Konflikte zu vermeiden, sollten deshalb genaue Vereinbarungen über die Begründung, die Beendigung und die Konditionen der Heimarbeit getroffen werden.
2. Datenschutz
Selbstverständlich gilt der betriebliche Datenschutz auch im Homeoffice. Um sicherzustellen, dass Dritte keinen Zugriff auf Unternehmensdaten haben, muss der Arbeitnehmer Geräte – Computer oder mobile Datenträger – verschlüsseln. Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, dass berufliche und private Daten voneinander getrennt werden. All dies sollte der Arbeitgeber ebenfalls im Vorfeld vertraglich festhalten.
3. Arbeitsschutz
Die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes müssen auch im Homeoffice eingehalten werden. In der Praxis bedeutet dies, dass der Arbeitgeber sicherstellten muss, dass der Arbeitsplatz den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Beleuchtung, technische Ausstattung, Möbel – alles muss die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Zur Gewährleistung kann ein Zutrittsrecht vereinbart werden, dass dem Arbeitgeber erlaubt, den Arbeitsplatz zu überprüfen.
4. Haftung
Genau wie im Büro muss der Arbeitgeber generell die Ausstattung des Arbeitsplatzes zur Verfügung stellen. Da die Arbeitsmittel folglich Eigentum des Unternehmens sind, muss die Haftung bei Schäden durch Dritte, etwa Familienmitglieder, vertraglich festgelegt werden. Eine gute Lösung ist hierbei häufig eine zusätzliche Versicherung, die derartige Schäden miteinschließt.
5. Arbeitszeiten
Einer der am häufigsten kritisierten Punkte bei der Telearbeit ist die fehlende Kontrolle durch den Arbeitgeber. Die Erbringung der Arbeitsleistung wurde in der Vergangenheit meist mit der Anwesenheit des Angestellten gleichgesetzt. Heutzutage werden jedoch zunehmend, ob im Homeoffice oder im Büro, die Früchte der Arbeit und nicht die Arbeitszeit bewertet. Dies macht den Überblick über die Arbeitsleistung des Heimarbeiters wesentlich einfacher. Nichtsdestotrotz gelten für Personen, deren Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden ist, dieselben gesetzlichen Vorschriften. Das bedeutet, dass Angestellte auch im Homeoffice grundsätzlich nicht mehr als acht Stunden pro Werktag arbeiten dürfen und die vorgeschriebenen Pausen einhalten müssen. Um dies zu gewährleisten, sollten im Vorfeld klare Vereinbarungen über die Dokumentation der Arbeitszeit getroffen werden.