Gesetzesänderungen 2021: alles Wichtige im Überblick

Das neue Jahr hat begonnen und wieder einmal hat sich einiges auf Gesetzesebene getan. Vieles davon betrifft direkt, wie viel Geld Verbraucher bekommen oder behalten dürften. Hier sind die wichtigsten Gesetzesänderungen 2021 in der Zusammenfassung.

Alte Mehrwertsteuer

Nachdem die Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2020 die reguläre von 19 auf 16 Prozent und die ermäßigte Umsatzsteuer von 7 auf 5 Prozent gesenkt hatte, gelten nun wieder die alten Mehrwertsteuersätze.

Soli-Abbau

Für den Großteil der Steuerzahler fällt der Solidaritätszuschlag im Jahr 2021 weg. Die Abgabe zum Länderausgleich müssen ab diesem Jahr nur noch die obersten 10 Prozent mit dem höchsten Einkommen zahlen.

Grundfreibetrag

Auch steuerliche Grundfreibetrag steigt in diesem Jahr an. Von 9408 Euro im Jahr 2020 auf 9744 Euro. Die Obergrenze für den Spitzensteuersatz von 42 Prozent steigt ebenfalls leicht an auf 57.919 Euro.

Kindergeld

Zu den Gesetzesänderungen 2021 zählt auch die Höhe des Kindergeldes. So bekommen Familien für das erste und zweite Kind in diesem Jahr monatlich nun 219 statt 204 Euro; für das dritte Kind 225 statt 210 Euro und ab dem vierten Kind 250 statt 235 Euro. Darüber hinaus erhöht sich der Kinderfreibetrag von 7812 auf 8388 Euro.

Mindestlohn

Ab dem 1. Januar 2021 gilt ein neuer Mindestlohn. Dieser steigt von 9,35 im Jahr 2020 auf 9,50 Euro. Im Juli 2021 folgt eine zweite Erhöhung auf 9,60 Euro. Die monatliche Mindestausbildungsvergütung erhöht sich ebenfalls auf 550 Euro.

Grundrente für Geringverdiener

In diesem Jahr führt die Bundesregierung erstmals die Grundrente für Geringverdiener ein. Dabei werden Rentenbeiträge, welche vom Arbeitnehmer mindestens 35 Jahre eingezahlt wurden, verdoppelt. Diese Verdopplung beläuft sich mindestens auf 30, höchstens aber auf 80 Prozent des Durchschnittsverdiensts. Anschließend wird der Aufschlag wieder um 12,5 Prozent gesenkt.

Einwegplastik-Verbot

Große EU-weite Gesetzesänderungen 2021 treten zudem am 3. Juli in Kraft. Ab diesem Tag ist der Verkauf von Einwegprodukten aus Plastik, für die es praktikable Alternativen gibt, verboten. Dazu zählen etwa Plastikbesteck und -becher, Wattestäbchen oder Strohhalme.