Die Initiative Frauen in die Aufsichtsräte (kurz: FidAR) veröffentlichte kürzlich seine neueste Studie zum Frauenanteil in Führungspositionen in den größten öffentlichen Unternehmen Deutschlands. Im folgenden Artikel finden Sie die wichtigsten Ergebnisse des Public WoB-Index 2020 zusammengefasst.
Steigerung unter 2 Prozent
Beim Public WoB-Index 2020 (Public Woman-on-Board-Index) wurde die Besetzung der Aufsichtsgremien der 262 größten öffentlichen Unternehmen Deutschlands untersucht. Öffentlich bedeutet in diesem Fall, dass der Hauptanteilseigner entweder der Bund oder eines der Länder ist. Die nunmehr siebte Auflage des Public WOB-Index hat eher ernüchternde Ergebnisse.
Die in den letzten Jahren sehr dynamische Entwicklung des Frauenanteils in Aufsichtsgremien stagnierte im Vergleich zum Vorjahr nahezu. So lag bei den größten 262 öffentlichen Unternehmen der Bundesrepublik der Anteil der Frauen in den Aufsichtsgremien bei 32,2 Prozent. Im Vorjahr betrug er 30,8 Prozent. Zwar wuchs die Rate damit an, aber blieb hinter den starken Steigerungen der vergangenen Jahre zurück. In 86 der untersuchten Unternehmen gibt es einen Anteil von über 40 Prozent und in 48 Unternehmen lag dieser bei über 50 Prozent. Andererseits haben 21 der 262 größten Unternehmen Deutschlands gar keine Frauen in ihren Aufsichtsräten. Zum Vergleich: Der Frauenanteil an allen Beschäftigten in den 262 Unternehmen beträgt 47,8 Prozent.
Warum greift die gesetzliche Frauenquote nicht?
Seit 2015 besteht mit dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (kurz: FüPoG) eine gesetzliche Grundlage für die Anhebung des Frauenanteils in Führungspositionen, um die Diversität und Geschlechtergerechtigkeit in deutschen Unternehmen zu erhöhen. Das Gesetz sieht vor, dass 30 Prozent der Aufsichtsratssitze von Frauen besetzt sein müssen – allerdings gilt dies nur für börsennotierte Unternehmen. Gerade bei den größten öffentlichen Unternehmen sind jedoch nur wenige an der Börse. Zusätzlich zur Börsennotierung gilt jedoch für mitbestimmte Unternehmen, dass sie individuell Zielgrößen zur Steigerung ihres Frauenanteils im Aufsichtsrat und in den obersten Managementebenen festsetzen und diese veröffentlichen müssen. Das Gesetz schreibt aber nicht vor, wie hoch diese Zielgröße sein muss. So kann diese auch bei null liegen. Der angestrebte Anteil darf nur 30 Prozent nicht unterschreiten. Diese Regelung betrifft 123 der 262 untersuchten Unternehmen.
Gerade die Corona-Pandemie hat die strukturellen Probleme bei der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz verdeutlicht. Noch immer ruht ein Großteil privater Betreuungs- und Pflegeleistung auf Frauen. Es ist offensichtlich notwendig, dass Bund und Länder noch entschlossener gesetzliche Grundlagen für die Gleichberechtigung im Berufsleben schaffen.